Aktuelles aus Altertheim: Gemeinde Altertheim

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Aktuelles aus Altertheim

Bodenbeprobung im Wassereinzugsgebiet Altertheim

Flächenstilllegungsprämie für unsere Landwirte

Flächenstilllegungen 2024 - Bodenbeprobung und Prämie

Für stillgelegte Flächen im Wassereinzugsgebiet der Gemeinde Altertheim gilt seit 2022 verbindlich:

1. Schriftliche Anmeldung der Bodenbeprobung bis zum 15.10. des laufenden Jahres bei der Gemeinde. Die Formulare inkl. der Einverständniserklärung zur Übermittlung der Werte an die Gemeinde finden Sie hier.

Wichtig: Bitte alle Formulare ausgefüllt und an den jeweiligen Stellen unterschrieben bei der Gemeinde abgeben!

2. Antrag auf Auszahlung der Flächenstilllegungsprämie bis spätestens 15.03. des Folgejahres bei der Gemeinde. WICHTIG: Dem Antrag ist der Nachweis über den Stickstoffwert/Nmin beizufügen. Der Nachweis entfällt, wenn bei der Anmeldung zur Bodenbeprobung die Einverständniserklärung zur Übermittlung der Werte an die Gemeinde bereits unterschrieben eingereicht wurde. Weiterhin ist die Betriebsnummer anzugeben. Die benötigten Formulare werden auf der Homepage der Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar sein.

Die Auszahlung erfolgt im 1. Halbjahr des Jahres der Antragstellung.

Der Anspruch auf Zahlung der Flächenstilllegungsprämie für das laufende Jahr erlischt, wenn die Fläche nicht rechtzeitig zur Bodenbeprobung angemeldet wird.

Den Antrag auf Auzahlung für 2024 können Sie zu einem späteren Zeitpunkt hier auf der Homepage abrufen.